Neues Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe steht an Referentenentwurf zum IKJHG liegt jetzt vor. Download inklusive Synopse

Neues Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe steht an. Referentenentwurf zum IKJHG liegt jetzt vor. Jetzt inklusive Synopse downloaden.

Der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) stellt eine bedeutende Veränderung für die Kinder- und Jugendhilfe dar, insbesondere im Hinblick auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Ziel des Entwurfs des BMFSFJ ist es, eine gemeinsame, inklusive Struktur zu schaffen, die für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen zugänglich ist, unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf. Damit soll die derzeitige Trennung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe überwunden werden. Diese Trennung hat in der Praxis häufig zu unnötigen Barrieren und Bürokratie geführt, was die effektive Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen erschwert hat.

Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf vom 16.09.2024 steht nun zur Diskussion, und Fachkreise sowie Verbände sind aufgerufen, bis zum 2. Oktober 2024 ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Möglichkeit, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen, bietet den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Chance, ihre Erfahrungen und Perspektiven in die gesetzliche Neugestaltung einzubringen. Gerade in der Praxis zeigt sich oft, wo die Schwachstellen in bestehenden Regelungen liegen, und diese Expertise wird im Rahmen dieses Verfahrens dringend benötigt.

Der Referentenentwurf selbst sieht vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in eine gemeinsame inklusive Hilfeform überführt wird. In der Praxis bedeutet das, dass die bisherigen Zuständigkeiten, die je nach Art der Behinderung und Alter des Kindes unterschiedlich verteilt sind, neu geordnet werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern, der Eingliederungshilfe und weiteren Beteiligten. Um diese Zusammenarbeit zu verbessern, sollen Strukturen geschaffen werden, die die Vernetzung und den Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen erleichtern.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Sicherstellung einer barrierefreien Gestaltung der Angebote. Dies betrifft nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch die zugängliche Kommunikation, Beratung und Unterstützung, die für alle jungen Menschen verständlich und nutzbar sein muss. Inklusion bedeutet hier also weit mehr als nur den Zugang zu bestimmten Leistungen. Es geht darum, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben.

Für die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe stellt sich nun die Frage, wie diese umfassenden Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es notwendig sein wird, bestehende Strukturen zu überprüfen und anzupassen. Vor allem die Schnittstellen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe müssen neu gedacht und so gestaltet werden, dass sie im Sinne der Kinder und Jugendlichen optimal funktionieren. Dabei ist es entscheidend, dass die betroffenen Mitarbeitenden frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen auch tatsächlich praktikabel sind.

Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen betreffen allerdings nicht nur die organisatorische Ebene, sondern auch die fachlichen Ansprüche. Die Förderung von Inklusion erfordert eine hohe Sensibilität und Expertise im Umgang mit der Vielfalt der jungen Menschen und ihren individuellen Bedürfnissen. Es wird darauf ankommen, dass die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft über ausreichend Wissen und Kompetenzen verfügen, um mit den Anforderungen einer inklusiven Praxis professionell umzugehen. Dazu wird es vermutlich notwendig sein, Fort- und Weiterbildungsangebote auszubauen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der Entwurf des IKJHG sieht außerdem vor, dass die Familien der betroffenen Kinder und Jugendlichen stärker in den Hilfeprozess einbezogen werden. Sie sollen nicht nur bei der Ermittlung des Unterstützungsbedarfs gehört werden, sondern auch bei der Umsetzung der Maßnahmen eine aktive Rolle spielen. Das setzt voraus, dass die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe in der Lage sind, eng mit den Familien zusammenzuarbeiten und dabei deren Perspektiven und Wünsche zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf steht jedoch noch unter Vorbehalt der Ressortabstimmung und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bis zur endgültigen Verabschiedung des IKJHG wird es also noch einige Schritte geben, in denen Fachkreise und Verbände ihre Positionen einbringen können. Die geplante Besprechung des Gesetzentwurfs am 8. Oktober 2024 in Berlin bietet eine weitere Gelegenheit, offene Fragen zu klären und gemeinsam über die anstehenden Herausforderungen zu diskutieren.

Für die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe ist es nun an der Zeit, sich mit den Inhalten des Entwurfs kritisch (!) auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie sie sich auf die kommenden Veränderungen einstellen können. Klar ist, dass das Gesetz, sobald es in Kraft tritt, erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben wird. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Fachkräfte in diesem Bereich aktiv an der Ausgestaltung mitwirken und ihre Expertise in den laufenden Prozess einbringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das IKJHG nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern auch in der Praxis die gewünschten Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen bringt, die es erreichen soll.

Hier geht es zu den Download-Dateien:

Für alle, die sich intensiver mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) und den damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis beschäftigen möchten, bieten wir am 14.10.2024 eine spezielle Fortbildung online an. Hier werden die zentralen Inhalte des Referentenentwurfs erläutert, und wir geben praxisnahe Tipps zur Umsetzung der neuen Anforderungen in den Einrichtungen und Diensten. Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, die mit Inklusion und Barrierefreiheit in der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben, sowie an alle, die sich auf die veränderten Rahmenbedingungen vorbereiten möchten. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, wie die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und der Eingliederungshilfe optimiert und eine echte Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden kann.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unser Veranstaltung zum IKJHG.

Bildquellen

  • Schild 147 – Reform: fotolia: Thomas Reimer