Was der neue Referentenentwurf zum SGB VIII für die Inklusive Lösung wirklich bedeutet Unsere Expert*innen erklären die kommenden Änderungen und ihre Auswirkungen

Wir haben den neuen Referentenentwurf zum SGB VIII bereits gelesen. Was der neue Referentenentwurf zum SGB VIII für die Inklusive Lösung wirklich bedeutet. Unsere Expert*innen erklären die kommenden Änderungen und ihre Auswirkungen.

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes zur Umsetzung der Inklusiven Lösung im SGB VIII wird die dritte Reformstufe der SGB VIII-Reform eingeläutet. Diese Reform hat das Potenzial, die Landschaft der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland grundlegend zu verändern. Während viele Akteur*innen in diesem Bereich mit Spannung auf die Details warten, gibt der Referentenentwurf nun einen ersten Einblick in die zukünftigen Entwicklungen.

In unserem kostenfreien Brennpunkt-Webinar am 03. September beleuchten unsere Fachexpert*innen die wesentlichen Inhalte und Auswirkungen dieses Entwurfes aus verschiedenen Perspektiven – juristisch, finanziell und fachlich-pädagogisch.

Eine zentrale Frage, die sich durch den Entwurf zieht, betrifft die Ausgestaltung der Anspruchsgrundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen. Künftig wird es entscheidend sein, genau zu verstehen, wer unter welchen Bedingungen Anspruch auf Leistungen im SGB VIII hat. Die Neuregelung soll klarere Rahmenbedingungen schaffen, doch bleibt die Frage offen, wie sich diese Änderungen in der Praxis umsetzen lassen. Es ist absehbar, dass die genaue Ausgestaltung der Ansprüche erheblichen Einfluss auf die Arbeitsweise in der Kinder- und Jugendhilfe haben wird. Einrichtungen und Dienste müssen sich auf möglicherweise neue Anforderungen einstellen, um den Ansprüchen der jungen Menschen gerecht zu werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Referentenentwurfes liegt auf der Rechtsfolgenseite, insbesondere in Bezug auf den neu geregelten Leistungskatalog und die Zugangsvoraussetzungen. Hier wird definiert, welche Leistungen künftig über das SGB VIII möglich sein sollen. Diese Neuregelung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Auf der einen Seite wird versucht, die Leistungen stärker an den tatsächlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Auf der anderen Seite könnte dies auch bedeuten, dass bestimmte Leistungen neu bewertet oder sogar eingeschränkt werden. Es ist daher notwendig, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinandersetzen, um vorbereitet zu sein.

Ein weiterer komplexer Bereich ist die Bedarfsermittlung und die Hilfe- beziehungsweise Gesamtplanung. Wie wird künftig der Bedarf ermittelt und wie sollen die Überprüfung und Fortschreibung dieser Bedarfe aussehen? Der Entwurf zielt unseres Erachtens darauf ab, die Verfahren zur Bedarfsermittlung klarer und nachvollziehbarer zu gestalten, was in der Praxis jedoch eine erhöhte Sorgfalt und möglicherweise auch mehr bürokratischen Aufwand bedeuten könnte. Einrichtungen und Dienste werden sich darauf einstellen müssen, dass die Dokumentation und Planung der Hilfen noch präziser und detaillierter erfolgen müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Darüber hinaus bringt der Entwurf mögliche Auswirkungen des Landesrechtsvorbehalts ins Spiel. Dies könnte dazu führen, dass es in den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen der neuen Regelungen kommt. Für die Praxis bedeutet das, dass Fachkräfte besonders darauf achten müssen, wie diese Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesland umgesetzt werden. Die föderale Struktur Deutschlands könnte hier zu Herausforderungen führen, die es zu meistern gilt, um eine einheitliche Qualität der Hilfen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

Ein besonders heikles Thema ist der Zuständigkeitswechsel in die Eingliederungshilfe. Der Entwurf definiert Altersgrenzen, die bestimmen, wann der Wechsel der Zuständigkeit von der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe erfolgt. Dieser Wechsel ist nicht nur eine organisatorische Frage, sondern hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf die betroffenen jungen Menschen und die Art und Weise, wie ihre Bedarfe erfasst und bearbeitet werden. Für Einrichtungen und Dienste bedeutet dies, dass sie sich auf neue Abläufe einstellen und möglicherweise ihre Kooperation mit der Eingliederungshilfe intensivieren müssen.

Nicht zuletzt gibt es auch Änderungen im Bereich der Finanzierung und des Vertragsrechts. Der Entwurf sieht Anpassungen im Leistungserbringungsrecht vor, die direkte Auswirkungen auf die Vergütung und die vertraglichen Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern haben werden. Diese Änderungen erfordern eine gründliche Analyse und möglicherweise eine Anpassung bestehender Verträge und Finanzierungsmodelle. Die Einrichtungen und Dienste sollten sich frühzeitig mit diesen Themen befassen, um ihre finanzielle Stabilität und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.

Zusätzlich werden auch Aspekte wie das Kostenbeitragsrecht und der Rechtsweg im Entwurf angesprochen. Diese Bereiche, obwohl oft als Randthemen betrachtet, könnten erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen und die Klärung rechtlicher Fragen geht.

Es ist zudem kaum verständlich, warum der Referentenentwurf, der ursprünglich bereits im Januar 2024 veröffentlicht werden sollte, erst Ende August 2024 durch das BMFSFJ vorgelegt wurde. Diese Verzögerung hat nicht nur für Unmut gesorgt, sondern auch den ohnehin schon komplexen Reformprozess weiter erschwert. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe stehen nun unter erhöhtem Zeitdruck, sich mit den umfangreichen Neuerungen auseinanderzusetzen und ihre Praxis entsprechend anzupassen. Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit, sich im Rahmen des Brennpunkt-Webinars frühzeitig und intensiv mit den Inhalten des Entwurfs zu befassen, um keine wertvolle Zeit bei der Vorbereitung auf die Reformen zu verlieren.

Alles in allem bietet unser Brennpunkt-Webinar eine hervorragende Gelegenheit, sich über den Referentenentwurf zur Inklusiven Lösung im SGB VIII zu informieren und die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen aus erster Hand kennenzulernen. Unsere Expertenrunde wird Ihnen nicht nur die zentralen Neuerungen erklären, sondern auch praktische Hinweise geben, wie Sie sich und Ihre Einrichtung bestmöglich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten können. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten frühzeitig handeln, um die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.

Hier können Sie sich direkt kostenfrei zum Webinar anmelden